JUNGE MEHRFACHTATVERDÄCHTIGE –

Entwicklungsverläufe und Präventionsansätze

Prof. Dr. Thomas Bliesener

Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, Hannover
Georg-August-Universität, Göttingen


Die Begehung von Straftaten ist bei Jugendlichen ein recht weit verbreitetes, typischerweise aber vorübergehendes und weniger schwerwiegendes Verhalten. Zudem wird straffälliges Verhalten nicht von allen Jugendlichen in gleichem
Ausmaß gezeigt. Während die weit überwiegenden sporadischen Formen auch ohne formelle Reaktion mit fortschreitendem Alter in der Regel verschwinden, entwickeln einige Jugendliche intensivere und schwerwiegendere Formen der
Kriminalität. Zudem besteht bei dieser Gruppe auch die Gefahr der Verstetigung des kriminellen Verhaltens.


Der Vortrag erläutert diese verschiedenen Entwicklungsverläufe und ihre Bedingungen und Hintergründe. Aus der Analyse der kriminalitätsbegünstigenden und –hemmenden Faktoren lassen sich zahlreiche Ansatzpunkte für die Prävention
und Intervention bei einem drohenden Abgleiten in eine kriminelle Karriere ziehen. Der Vortrag untersucht auch, inwieweit gängige Präventionsprogramme und polizeiliche Maßnahmen zum Umgang mit Mehrfachtatverdächtigen hier Erfolge erzielen und gibt Empfehlungen für die zukünftige Praxis.

Prof. Dr. Thomas Bliesener 

 

Studium der Psychologie, Soziologie, Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Bielefeld. 
Zertifizierter Fachpsychologe für Rechtspsychologie Lehrstuhl an der Uni Göttingen. 

 

Schwerpunkte in der Forschung 

  • Entwicklung von Aggression, Gewalt und Kriminalität über die Lebensspanne
  • Prävention und Intervention bei Störungen des Sozialverhaltenes, Aggression und Gewalt in Familie, Schule und Einrichtungen der Jugendpflege und der Resozialisierung
  • Analyse von Prozess in Institutionen der Strafrechtspflege 


Seit 2015 Direktor des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachen in Hannover.


Das KFN wurde im Jahr 1979 von dem damaligen Niedersächsischen Justizminister Prof. Dr. Hans-Dieter Schwind als unabhängiges, interdisziplinär arbeitendes Forschungsinstitut gegründet. Es hat die Aufgabe, als selbstständige Forschungseinrichtung praxisorientierte kriminologische Forschung zu betreiben und zu fördern. Das Institut arbeitet im Rahmen eines Kooperationsvertrages eng mit der Universität Göttingen zusammen.


Das KFN ist ein unabhängiges und interdisziplinäres Forschungsinstitut, das sich der Erforschung von abweichendem Verhalten widmet. Das Forschungsteam besteht derzeit aus etwa 25 Wissenschaftlerinnern und Wissenschaftlern der Fachrichtungen Psychologie, Sozial- und Rechtswissenschaften. Seit 2017 ist das KFN in fünf Forschungseinheiten gegliedert.

 

Prof. Bliesner leitet die Forschungseinheit Soziale Kontrolle und Sanktionierung


Gegenstand der Forschungseinheit Soziale Kontrolle und Sanktionierung ist die Aufgabenstellung und Praxis der judikativen und exekutiven Institutionen der Rechtspflege, insbesondere Gerichte, Staatsanwaltschaften, Polizei und Justizbehörden, sowie der institutionalisierten sozialen Kontrolle (Kinder- und Jugendhilfe) und der forensischen Einrichtungen (Maßregelvollzug). Die Forschungseinheit knüpft mit Untersuchungen im Forschungsfeld der Polizei und des Strafvollzuges an frühere Forschungstraditionen des KFN an.


Kriminalitätsphänomene unterliegen einem stetigen Wandel. Gesellschaftliche Entwicklungen und Wertewandel führen zu Veränderungen des juristischen Sanktionskatalogs. Einzelne Normverletzungen verlieren ihren Status als Straftat und werden zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft oder ganz aus dem Sanktionskatalog gestrichen, in anderen Verhaltensbereichen entwickeln sich neue Grenzsetzungen und neue Straftatbestände werden kodifiziert. Insbesondere die zunehmende Technisierung der Gesellschaft begünstigen aber auch ganz neue Verhaltensformen, die als grenzverletzend erlebt werden und normativ geregelt werden müssen (z.B. Übergriffe im virtuellen Raum wie z.B. Cyberstalking). Andere neue Normverletzungen sind dagegen dadurch charakterisiert, dass sie sich technische Neuerungen zunutze machen, um einen unzulässigen Vorteil zu generieren (z.B. Phishing-Angriffe, Warenbetrug im Internet). Die gesellschaftliche Diskussion solcher neuen Deliktformen und insbesondere die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf diese Delikte bedarf einer gründlichen wissenschaftlichen Analyse der Entstehungsbedingungen und Hintergründe, der Täter und Opfer, aber auch der individuellen und gesellschaftlichen Folgen. Dem entsprechend adressiert die Forschungseinheit Delikte und Deliktfolgen schwerpunktmäßig gesellschaftlich bedeutsame Kriminalitätsphänomene in ihren Ausprägungen, Formen und Folgen.

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